
In Polen fallen Unternehmen und Institutionen unter das Whistleblower-Schutzgesetz, wenn sie mindestens 50 Personen beschäftigen oder ihnen Arbeit geben. Diese Anforderung gilt für ein breites Spektrum von Einrichtungen, auch für solche, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge tätig sind. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter müssen auch Einrichtungen, die in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verkehrssicherheit und Umweltschutz tätig sind, interne Verfahren zur Meldung von Missständen einrichten.
Organisationen müssen interne Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb von 3 Monaten für interne Meldungen und 6 Monaten für externe Meldungen nach Inkrafttreten des Gesetzes einrichten. Es ist von entscheidender Bedeutung, interne Regelungen zu entwickeln und umzusetzen, die die Regeln für die Meldung, die Anerkennung von Meldungen und die Weiterverfolgung festlegen, und wirksame Mechanismen für deren Anwendung zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Whistleblower Protection Act Folgendes betrifft:
- Private Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen.
- Finanzsektor und verwandte Bereiche, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
- Öffentliche Einrichtungen, einschließlich weit gefasster öffentlicher Stellen.
- NRO und andere Einrichtungen, die freiwillig Systeme zum Schutz von Hinweisgebern einrichten können, auch wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind nicht verpflichtet, diese Verfahren anzuwenden, sondern können dies freiwillig tun.
Im Hinblick auf das neue Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern bietet unser Unternehmen umfassende Lösungen, um diesen Prozess zu erleichtern. Unser Whistleblower-System ist nicht nur eine technologisch fortschrittliche Plattform, sondern bietet auch Unterstützung in jeder Phase der Implementierung – von der Bedarfsanalyse und der Anpassung der Funktionen bis hin zur Schulung der Mitarbeiter und der laufenden Beratung. Sehen Sie sich unser Sygnalista365-System an. Die Whistleblower-App – das ist etwas, das Sie vielleicht gerade jetzt brauchen.